ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von WK-Fortbildungen, Harald Keifert
Stand: 20.04.22
1 Anmeldung
(1) Zu unseren Veranstaltungen kann sich jeder anmelden, der die in den Ausschreibungen enthaltenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(2) Anmeldungen erfolgen formlos, es sei denn, dass im speziellen Anmeldungsablauf ein anderer Weg der Anmeldung gefordert wird. Die Anmeldung ist schriftlich (per Fax, E-Mail oder postalisch), elektronisch (über unsere Internetseite) oder telefonisch möglich.
(3) Anmeldungen werden für beide Seiten bindend, sobald die Anmeldung durch uns schriftlich bestätigt wurde (per E-Mail, per Fax oder postalisch).
(4) Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, teilen wir dies dem/der Teilnehmer/-in unverzüglich mit.
2 Kosten
(1) Für alle Veranstaltungen gilt, dass die Kosten für Lernmittel, Urkunden, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate in den Gebühren enthalten sind, sofern dies in unserem Angebot nicht anders festgehalten ist.
(2) Bei einer nachträglichen Erhöhung der Gebühren werden wir dies unserem Kunden bzw. dem/der Teilnehmer/-in mitteilen. In diesem Fall wird die Anmeldung erst mit erneuter Zustimmung des Kunden bzw. des/der Teilnehmers/-in rechtsverbindlich.
3 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Gebühren sind nach Rechnungseingang in einer Summe zum ausgewiesenen Datum zu entrichten, sofern in unserem Angebot kein anderes Vorgehen vereinbart wurde.
4 Stornierung durch den Kunden
(1) Nach schriftlicher Anmeldungs- bzw. Buchungsbestätigung bzw. einer durch uns an den Kunden versendeten Auftragsbestätigung werden bei der Stornierung durch den Kunden 25 % der Gesamtsumme der jeweiligen Maßnahme (auch bei mehrtägigen Veranstaltungen) fällig. Bei Stornierung bis maximal 4 Wochen vor dem 1. geplanten Veranstaltungstag werden 50 % der Gesamtsumme fällig. Bei Stornierung bis maximal 1 Woche vor dem 1. geplanten Veranstaltungstag werden 100 % der Gesamtsumme fällig. Erfolgt die Stornierung nach Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht, so ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten, außer es wird eine Ersatzperson angemeldet. Für jede nachträgliche Ummeldung eines bereits erfassten Teilnehmers berechnen wir für den entstandenen Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 25,00 €.
5 Ausfall von Fortbildungen durch WK-Fortbildungen Harald Keifert
(1) Wir behalten uns die Absage von Veranstaltungen aus höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausfall / Krankheit eines/-r Referenten/-in, zu geringer Teilnehmerzahl, etc. vor. Die angemeldeten Teilnehmer/-innen werden hierüber unverzüglich informiert. Wir schlagen unverzüglich einen Ersatztermin vor. Gegebenenfalls werden bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Wir behalten uns vor, Änderungen der Person des Dozenten vorzunehmen, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt und dieser die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann. Derartige Änderungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Gebührenminderung.
6 Prüfungen
(1) Prüfungsgebühren von Kammern, Gesundheitsämtern oder anderer nicht genannter Institutionen werden nach der jeweils geltenden Gebührenordnung von der prüfenden Stelle separat erhoben oder durch uns weiterberechnet.
(2) Sofern Prüfungsgebühren anfallen, sind diese im Angebot, auf der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
7 Sonstige Leistungen
(1) Für eine Zweitausfertigung einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder eines Zeugnisses werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 35,00 € erhoben, die nach Rechnungsstellung zu entrichten sind. Dies gilt ebenfalls für eine erneute Ausstellung nach einem Zeitraum von 3 Monaten nach Abschluss der Fortbildung.
(2) Für das erste Mahnschreiben wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 €, für das zweite in Höhe von 10,00 € erhoben. Wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, trägt die in der Rechnung benannte Person bzw. das genannte Unternehmen alle in diesem Zusammenhang aufkommenden Kosten.
(3) Wurde eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass wir die Gründe dafür zu vertreten haben, werden die Bankgebühren dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.
(4) Für Wiederholungsprüfungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 75,00 € erhoben.
8 Ausschluss von Teilnehmern/-innen
(1) Teilnehmer/-innen, denen gegenüber bzw. gegenüber der in der Rechnung genannten Person oder Unternehmen wir noch offene Forderungen haben, auch aus abgeschlossenen oder offenen Vollstreckungsverfahren, werden von der weiteren Teilnahme an unseren Bildungsangeboten ausgeschlossen. Mit Begleichung der ausstehenden Gebühren erfolgt eine erneute Zulassung.
9 Bescheinigungen – Zertifikate – Zeugnisse
(1) Diese Dokumente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Fortbildungs- oder Lehrgangsgebühren unser Eigentum.
(2) Diese Dokumente werden nach vollständiger Begleichung aller Gebühren an denjenigen, der die Gebühr beglichen hat, ausgehändigt.
(3) Falsche Angaben zu Berufsqualifikationen, Zulassungsvoraussetzungen sowie andere Falschaussagen führen dazu, dass dem Teilnehmer keine Bescheinigung, Zertifikat oder Zeugnis ausgestellt werden kann bzw. bereits ausgestellte Dokumente nach Erlangung der Kenntnis der Falschangabe zurückgefordert werden können. Rechtliche und andere Konsequenzen einer Falschaussage trägt der Verursacher in vollem Umfang. Wir behalten uns vor, das Verhalten der betreffenden Person zu melden, z. B. an seinen Dienstvorgesetzten oder eine Rechtsbehörde.
10 Urheberrecht– Haftung – Haftungsausschluss
(1) Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle im Seminar vorgestellten und versendeten Präsentation das Eigentum des Erstellers sind. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung unzulässig und strafbar. Sie wird Ihnen vom Autor ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch, in keinem Fall zu Präsentationszwecken, zur Verfügung gestellt. Ohne die schriftliche Genehmigung des Erstellers ist die Reproduktion in jeglicher Form unzulässig. Dies gilt für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung, Übertragung auf elektronische Datenträger sowie alle nicht genannten weiteren Möglichkeiten.
(2) Die Nutzung der Lernplattform von WK-Fortbildungen Harald Keifert erfordert eine Registrierung. Diese Registrierung erfolgt entweder selbstständig durch den/die Teilnehmer/-in oder wird durch uns durchgeführt. Die Zugangsdaten sind dem/der Teilnehmer/-in bei einer selbstständigen Anmeldung somit bekannt oder sie werden ihm/ihr durch uns mitgeteilt. Jeder/-e Teilnehmer/-in sichert zu, die Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf die Lernplattform oder auf die Lehr- und Lernmaterialien von WK-Fortbildungen Harald Keifert zu ermöglichen.
(3) Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass seitens WK-Fortbildungen Harald Keifert sowie seitens der Referenten/-innen im Rahmen der durchgeführten Seminare, Workshops, Praxisanleitungen und -begleitungen, Prüfungen oder sonstigen erbrachten Leistungen keinerlei Haftung übernommen werden kann. Dies gilt insbesondere für alle mündlich, fernmündlich oder schriftlich vermittelten Inhalte und getroffenen Aussagen sowie den daraus entstehenden Konsequenzen, beispielsweise aus den durchgeführten Seminaren, den zur Verfügung gestellten Präsentationen oder oben genannten Lehr- und Prüfungssituationen sowie sämtlichen weiteren an dieser Stelle nicht aufgeführten Leistungen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass seitens des Erstellers und der Dozenten/-innen für sämtliche Inhalte der Präsentation, ebenso für Vorgehensweisen, Therapiestrategien, Medikamenten- und Dosierungsangaben oder Applikationsformen, -wege und -zeiten sowie Geräteeinstellungen keinerlei Gewährleistung und Haftung übernommen wird und darüber hinaus grundsätzlich jegliche Form von Haftung ausgeschlossen ist. Die Erkenntnisse in der Medizin und Pflege unterliegen durch Forschung und klinische Erfahrungen einem laufenden Wandel. Trotz größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Präsentation und den im Seminar vermittelten Inhalten, sind der/die Leser/-in und der klinische Anwender grundsätzlich immer aufgefordert, alle Inhalte vor ihrer praktischen Umsetzung kritisch auf ihre Richtigkeit und Anwendbarkeit in der jeweiligen Situation zu überprüfen.
(4) Der Haftungsausschluss gilt ferner für materielle und andere Schäden, die Patienten/-innen, Mitarbeitern/-innen des Kunden oder anderen Personen zugefügt werden, ebenso für das Eigentum des Kunden oder anderen Personen. Dies schließt Diebstahl, Personen- und Sachschäden ein. Unsere Haftung, gleich aus welchem Grund, ist auf Vorsatz und gröbste Fahrlässigkeit beschränkt.
11 Inhouse-Seminare
(1) Für alle Veranstaltungen im Hause des Auftraggebers (Inhouse) gilt, dass die Verantwortung für die zur Erbringung der Leistung geeignete Raumgröße und Ausstattung beim Auftraggeber liegt.
(2) Die vereinbarte maximale Teilnehmeranzahl darf nicht überschritten werden.
(3) Teilnehmer, die während der Inhouse-Seminare erkranken, haben keinen Rechtsanspruch auf Wiederholung und Abschluss der Maßnahme. Sie können die Inhalte jedoch in Absprache und bei entsprechenden Möglichkeiten bei anderen ähnlichen Veranstaltungen des Auftragnehmers nachholen. Umbuchungen in später stattfindende Lehrgänge bedürfen der Schriftform (per Fax, per E-Mail oder postalisch). Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € pro Teilnehmer/-in berechnet.
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